Unter 18?

HINWEISE ZUM JUGENDSCHUTZ

Gilt sowohl für das Konzertgelände als auch den Camping-/Parkplatz


Alle Besucher unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendschutzgesetz und müssen, um das Bornstokk Festival besuchen zu können, folgendes beachten:

Es gibt eine Möglichkeit, wie ihr (alle Personen unter 18 Jahren) ohne Begleitung eurer Eltern (Personenberechtigte) das Festival auch nach 00:00 Uhr besuchen (und auch dort zelten) könnt. Die folgenden BEIDEN Punkte müssen erfüllt sein:

 

1. Eure Eltern (Personenberechtigte) müssen die Aufsichtspflicht über euch einer anderen Person ihres Vertrauens ("erziehungsbeauftragte Person"), die über 18 Jahre alt ist, übertragen. Diese Person muss sich während der gesamten Veranstaltung immer in eurer Nähe befinden. Auch muss diese Person geeignet sein - angetrunkene Personen z.B. scheiden somit aus!

 

2. Diese Aufsichtspflichtübertragung muss schriftlich durch ein Formular erfolgen. Untenstehendes PDF-Formular müsst ihr zwingend ausgefüllt und unterschrieben während der gesamten Veranstaltung mit euch führen! Das Formular muss von euren Eltern und der Aufsichtsperson unterschrieben sein!

unter 16 Jahren:

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren darf nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person der Eintritt gewährt werden.

16 oder 17 Jahre:

Ohne das unterschriebene Formular UND eure Aufsichtsperson dürft ihr das Veranstaltungsgelände (inkl. Camping-/Parkplatz) nur bis 00:00 Uhr betreten! Neben dem Formular, das die Aufsichtspflichtübertragung bestätigt, müsst ihr auch einen Lichtbildausweis während der gesamten Veranstaltung mit euch führen!

Erziehungsbeauftragte Person:

Auch die erziehungsbeauftragte Person muss während der gesamten Veranstaltung einen Lichtbildausweis mit sich führen!

Download Formular

ACHTUNG: Mit dem Fälschen von Unterschriften macht ihr euch strafbar!

 

Diese Regelungen entsprechen dem Jugendschutzgesetz und wurden nicht willkürlich vom Veranstalter getroffen! Außnahmen jeglicher Art sind absolut unmöglich!