Alle Besucher unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendschutzgesetz und müssen, um das Bornstokk Festival besuchen zu können, folgendes beachten:
Es gibt eine Möglichkeit, wie ihr (alle Personen unter 18 Jahren) ohne Begleitung eurer Eltern (Personenberechtigte) das Festival auch nach 00:00 Uhr besuchen (und auch dort zelten) könnt. Die folgenden BEIDEN Punkte müssen erfüllt sein:
1. Eure Eltern (Personenberechtigte) müssen die Aufsichtspflicht über euch einer anderen Person ihres Vertrauens ("erziehungsbeauftragte Person"), die über 18 Jahre alt ist, übertragen. Diese Person muss sich während der gesamten Veranstaltung immer in eurer Nähe befinden. Auch muss diese Person geeignet sein - angetrunkene Personen z.B. scheiden somit aus!
2. Diese Aufsichtspflichtübertragung muss
schriftlich durch ein Formular erfolgen. Untenstehendes PDF-Formular
müsst ihr zwingend ausgefüllt und unterschrieben während der gesamten
Veranstaltung mit euch führen! Das Formular muss von euren Eltern und
der Aufsichtsperson unterschrieben sein!
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren darf nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person der Eintritt gewährt werden.
Ohne das unterschriebene Formular UND eure
Aufsichtsperson dürft ihr das Veranstaltungsgelände (inkl. Camping-/Parkplatz) nur bis 00:00 Uhr betreten! Neben dem Formular, das die
Aufsichtspflichtübertragung bestätigt, müsst ihr auch einen
Lichtbildausweis während der gesamten Veranstaltung mit euch führen!
Auch die erziehungsbeauftragte Person muss während der gesamten Veranstaltung einen Lichtbildausweis mit sich führen!
ACHTUNG: Mit dem Fälschen von Unterschriften macht ihr euch strafbar!
Diese Regelungen entsprechen dem Jugendschutzgesetz und wurden nicht willkürlich vom Veranstalter getroffen! Außnahmen jeglicher Art sind absolut unmöglich!